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Allgemeine Nachhaltigkeitsrichtlinien

Der Kunde akzeptiert die folgende Datenschutzrichtlinie, indem er per E-Mail oder Chat (von unseren Führungskräften verwendete Plattformen) das Angebot (Preisangebot mit Reiseverlauf und Aktivitäten) positiv annimmt, das von den offiziellen Führungskräften von Responsible Travel vorgelegt wird. Stornogebühren können für bestimmte maßgeschneiderte Reiseverläufe variieren; Ihr Responsible Travel Spezialist wird die Stornogebühren vor Ihrer Buchung spezifizieren.

1. Vorwort

Die folgenden Richtlinien zielen darauf ab, alle Akteure, die an der Erbringung von Tourismusservices beteiligt sind, zu ermutigen, negative Umwelt-, soziokulturelle und wirtschaftliche Auswirkungen zu minimieren und die positiven Auswirkungen zu bewahren, die innerhalb der Agentur generiert werden und dazu neigen, die verschiedenen anwendbaren rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, zur Erreichung von Vorteilen für die Gemeinschaft und zur Zufriedenheit unserer Kunden beizutragen. Wir erklären unsere Ablehnung der Ausbeutung und des sexuellen Handels mit Minderjährigen und aller Praktiken, die zu Sextourismus jeglicher Art führen. Zusätzlich zu unserer vollständigen Ablehnung der Kinderarbeit.

2. Unsere Mission

Unsere Mission ist es, verantwortungsvolle Tourismusprodukte für eine respektvolle Art von Touristen zu schaffen und anzubieten, die einzigartige Erfahrungen suchen, die sich in die Gemeinden integrieren, die sie besuchen, und gleichzeitig die einzigartigen Landschaften zu genießen, die Ecuador zu bieten hat; wofür wir uns darauf konzentrieren, die höchsten Standards von Qualität und Sicherheit, Pünktlichkeit und Verantwortung in unserem Service zu bieten.

3. Nachhaltige Reiseziele

Es ist Responsible Travel's Politik, Nachhaltigkeitsaspekte von Reisezielen bei der Auswahl neuer Reiseziele und im Produktentwicklungsprozess zu berücksichtigen. Wir zielen darauf ab, sozialen und ökologischen Nutzen für die Gemeinden zu bieten, die wir besuchen. Wir verstehen die Bedeutung der Besucherstreuung und nicht die Tragfähigkeit von Reisezielen zu überschreiten; daher ermutigen wir die Förderung weniger bekannter Gebiete (mit Zustimmung der lokalen Gemeinschaft), um Overtourismus und seine negativen Auswirkungen zu verhindern.

3.1. Barrierefreie Reiseziele

Behinderungen können sichtbar und versteckt sein, und nicht alle Menschen mögen offen über ihre Behinderungen sein. Daher ist es sowohl eine soziale als auch eine geschäftliche Verantwortung, Barrierefreiheit bei der Auswahl neuer Reiseziele zu berücksichtigen. Deshalb Responsible Travel:

  • Verpflichtet sich, eine Datenbank mit Informationen über inklusive und barrierefreie Anbieter zu führen.
  • Zusammenarbeiten, wo notwendig und möglich, mit anderen Unternehmen in Bereichen, wo es Lücken in Barrierefreiheit, Wissen, Erfahrung und Dienstleistungen gibt.
  • Berücksichtigung wird der Durchführung bedeutungsvoller Forschung mit Reisenden mit Behinderungen gegeben, wann immer möglich, um Annahmen zu vermeiden.
  • Reiseprodukte, -dienstleistungen und -einrichtungen werden ohne oder mit den geringsten Barrierefreiheitsbarrieren für Menschen mit körperlichen, kognitiven und intellektuellen Behinderungen oder sensorischen Bedürfnissen angeboten, wann immer möglich, abhängig von der Verfügbarkeit des Tourismusangebots in Ecuador.
  • Wir suchen, die Barrierefreiheitsbedürfnisse der Passagiere während der gesamten Reise zu erfüllen und mit strategischen Anbietern zusammenzuarbeiten, um Zuverlässigkeit während der gesamten Reise zu erreichen. Wo Produkte, Dienstleistungen und Einrichtungen bestimmte Barrierefreiheitsstandards nicht erfüllen können, Reisenden genaue und zuverlässige Informationen über Barrieren und/oder teilweise Barrierefreiheit zur Verfügung stellen, um Erwartungen zu verwalten und Reisenden zu ermöglichen, Entscheidungen für sich selbst zu treffen.
  • Wir schulen unser Personal im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und berücksichtigen eine breite Palette von Themen, einschließlich eines Überblicks über Arten von Behinderungen, Etikette und Terminologie, Bildung über angemessene und unangemessene Begriffe, allgemeines Bewusstsein für Barrieren und Barrierefreiheitsmerkmale, Tipps zur Unterstützung von Kunden mit Behinderungen und spezifisches Wissen über Barrierefreiheitsmerkmale und deren Verwendung. Unbewusste Vorurteile, einschließlich Stereotypen und Annahmen, und deren aktive Bekämpfung werden ebenfalls in die Schulung einbezogen.

4. Personalrichtlinie

In Übereinstimmung mit den Menschenrechten und zur Gewährleistung der Gleichheit aller Mitarbeiter verpflichtet sich Responsible Travel zu:

  • Sowohl festes als auch temporäres Personal erhält eine Vergütung für ihre Arbeit, die gleich oder höher als das gesetzlich festgelegte Minimum ist.
  • Jede Verwendung von Sprache oder Verhalten verbieten, die einschüchternd, diskriminierend oder auf irgendeine Weise beleidigend sein kann. Wir akzeptieren keine Art von Belästigung oder Konditionierung von Personal, noch akzeptieren wir Begünstigung oder Bestechung.
  • Managern verbieten, die Androhung von Strafen zu verwenden, um jemanden zur Arbeit zu zwingen.
  • Die Zurückhaltung von Mitarbeiterausweisen verbieten.
  • Die Sicherheit und Gesundheit der Arbeiter gewährleisten, indem sie in die entsprechende Krankenversicherung eingeschrieben werden und Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien und -verfahren auf dem neuesten Stand halten.
  • Personal, das schwanger oder stillend ist, nicht zu entlassen, wegen Unterschieden von Glauben, Religion, sexueller, philosophischer oder politischer Orientierung.
  • Respekt unter seinem Personal, Unterschiede von Religion, Geschlecht, Ethnizität, Nationalität, sexueller Orientierung, philosophischen und politischen Überzeugungen.
  • Jeden neuen Mitarbeiter in die jeweilige Einarbeitung geben.
  • Sicherstellen, dass jede Abteilung ihr Funktions- und Verfahrenshandbuch auf dem neuesten Stand hält.
  • Sicherstellen, dass das Personal über alle Änderungen in Arbeitsangelegenheiten informiert wird.
  • Die internen Richtlinien des Unternehmens unter seinen Mitarbeitern überprüfen, aktualisieren und verbreiten.
  • Den Ethikkodex des Unternehmens unter seinen Mitarbeitern überprüfen, aktualisieren und verbreiten.
  • Eine halbjährliche Leistungsbewertung aller Mitarbeiter durchführen.
  • Den Notfallplan des Unternehmens auf dem neuesten Stand halten.
  • Jährlich das Personal in Nachhaltigkeit, Respekt für die Umwelt, Kultur, Eigenart und gesellschaftliche Verantwortung schulen.


Darüber hinaus wird in Übereinstimmung mit den von Ecuador mit der ILO unterzeichneten Konventionen 87 und 98 festgelegt, dass:

  • Das Recht der Arbeitnehmer auf Gewerkschaftsbildung nicht behindern, verbieten oder stören; noch sollten sie direkte oder indirekte Drohungen machen, eine Atmosphäre der Einschüchterung oder Angst schaffen oder Vergeltungsmaßnahmen in Verbindung damit ergreifen. Das Recht aller Arbeitnehmer respektieren, eine Gewerkschaft ihrer Wahl zu bilden und ihr beizutreten, ohne Angst vor Einschüchterung oder Vergeltung, in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Vorschriften. Nicht in die Entscheidung eines Arbeitnehmers, beizutreten, eingreifen.
  • Nicht-diskriminierende Richtlinien und Verfahren in Bezug auf Gewerkschaftsorganisation und -mitgliedschaft implementieren. Sicherstellen, dass Unternehmensrichtlinien, -verfahren und -praktiken Personen nicht aufgrund ihrer Ansichten über Gewerkschaften oder Gewerkschaftsaktivitäten diskriminieren.
  • Arbeitervertretern angemessene Einrichtungen zur Verfügung stellen, um bei der Entwicklung wirksamer Tarifverträge zu helfen. Nicht in die Aktivitäten von Arbeitervertretern eingreifen, während sie ihre Pflichten in einer Weise erfüllen, die die regulären Betriebsabläufe des Unternehmens nicht stört.
  • Arbeitervertretern angemessene Einrichtungen zur Verfügung stellen, um bei der Entwicklung wirksamer Tarifverträge zu helfen. Nicht in die Aktivitäten von Arbeitervertretern eingreifen, während sie ihre Pflichten in einer Weise erfüllen, die die regulären Betriebsabläufe des Unternehmens nicht stört.

5. Anti-Belästigungs- und Nicht-Diskriminierungsrichtlinie

5.1. Nicht-Diskriminierung und Chancengleichheit.

Als Arbeitgeber mit Chancengleichheit und in Übereinstimmung mit der Verfassung der Republik, die in Artikel 11, der sich auf die Grundsätze der Anwendung von Rechten bezieht, festlegt, dass "Niemand aus Gründen der Ethnizität, des Geburtsorts, des Alters, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der kulturellen Identität, des Familienstands, der Sprache, der Religion, der Ideologie, der politischen Zugehörigkeit, des Gerichtshintergrunds, des sozioökonomischen Status, des Einwanderungsstatus, der sexuellen Orientierung, des Gesundheitszustands, des HIV-Status, der Behinderung oder des körperlichen Unterschieds oder aus irgendeinem anderen persönlichen oder kollektiven, vorübergehenden oder dauerhaften Unterscheidungsmerkmal diskriminiert werden darf, das den Zweck oder das Ergebnis hat, die Rechte anderer zu untergraben oder zu verringern; noch durch irgendein anderes persönliches oder kollektives Unterscheidungsmerkmal, vorübergehend oder dauerhaft, das den Zweck oder das Ergebnis hat, die Anerkennung, den Genuss oder die Ausübung von Rechten zu beeinträchtigen oder aufzuheben." Sowohl das Gesetz als auch Ecuador Galapagos Travel werden, wie angemessen, alle Formen der Diskriminierung sanktionieren.

Diese Richtlinie gilt für alle Bereiche des Unternehmens, einschließlich Rekrutierung, Tests, Auswahl, Einstellung, Schulung, Upgrades, Transfers, Beförderungen, Wiedereinstellung, Lohnsätze, Praktika, Degradierungen, Kündigungen, disziplinarische Sanktionen, Entlassungen, Entschädigung, Leistungen und andere Privilegien, Bedingungen und Beschäftigungsbedingungen. Diese Richtlinie und die Verfassung der Republik Ecuador verbieten und sanktionieren Diskriminierung bei der Beschäftigung eines Mitarbeiters oder Bewerbers aufgrund einer Bedingung.

5.2. Anti-Belästigung

Responsible Travel bietet eine Arbeitsumgebung frei von Belästigung, Diskriminierung und Vergeltung jeglicher Art. Responsible Travel verbietet kategorisch die Belästigung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht (einschließlich aller Situationen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt oder Stillen), sexueller Stereotypisierung (einschließlich Annahmen über das Aussehen oder Verhalten einer Person, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsidentität), Herkunftsland, Alter, körperlicher oder geistiger Behinderung, Abstammung, Krankheit, Familienstand, Staatsbürgerschaft, sexueller Orientierung, genetischer Information oder jeder anderen von ecuadorianischem Recht geschützten Klassifizierung. Für all das oben genannte wird Responsible Travel eine belästigungsfreie Umgebung bieten und keine Form von Belästigung tolerieren, die diese Richtlinie verletzt.

Das Organische Reformgesetz zum Organischen Gesetz des Öffentlichen Dienstes und das Arbeitsgesetzbuch zur Verhinderung von Arbeitsplatzbelästigung und die Responsible Travel Anti-Belästigungsrichtlinie verbieten jedem Mitarbeiter, Vorgesetzten, Direktor, Kunden, Kunden, Verkäufer, Lieferanten oder Dritten, der Geschäftsbeziehungen zu einem Mitarbeiter oder dem Unternehmen hat, jeden Mitarbeiter, Bewerber, Auftragnehmer, Praktikanten oder Freiwilligen des Unternehmens aufgrund eines Status oder einer Aktivität zu belästigen, zu diskriminieren oder zu vergelten, die durch ecuadorianisches Recht geschützt ist.

Die Anti-Belästigungsrichtlinie verbietet auch beleidigendes Verhalten, sexuelle Belästigung oder Belästigung jeglicher Art, verstanden als:

a) Verbale Ausdrücke: wie Beinamen, abwertende oder beleidigende Witze, negative Stereotypen, Beleidigungen, Anspielungen oder Kommentare über Alter, Rasse, Behinderung, Herkunftsland, religiöse Überzeugungen oder Praktiken, Beleidigungen oder unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche.

b) Sexuelles Verhalten oder Display: wie Starren, abwertende oder sexuell orientierte Poster, Fotografien, Cartoons, Zeichnungen, Kalender, Graffiti, E-Mails, Gesten oder jede visuelle Expression, die generiert werden kann.

c) Körperliches Verhalten: wie einschüchternde Handlungen, Übergriffe, unerwünschte oder beleidigende Berührungen, absichtliche Behinderung normaler Bewegung oder Störung der Arbeit aufgrund von Geschlecht, Rasse oder anderen geschützten Eigenschaften.

d) Drohungen, Forderungen oder Erwartungen: sich sexuellen Anfragen als Bedingung für Beschäftigung oder bevorzugte Behandlung zu unterwerfen.

e) Vergeltung: wie Beschwerden oder Drohungen für die Meldung von Belästigung oder Diskriminierung.

Geschlechtsbasierte oder jegliche Art von sexueller Belästigung ist auch unter dieser Richtlinie verboten, unabhängig davon, ob der Belästiger und der Belästigte des gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts sind oder ob sie das Niveau einer rechtlichen Verletzung erreicht. Beispiele für geschlechtsbasierte Belästigung, die durch diese Richtlinie verboten sind, umfassen: beleidigende sexuelle Witze, Scherze oder verbale Witze sexueller Natur; wiederholte unerwünschte sexuelle Flirts, Annäherungsversuche oder Vorschläge; verbaler Missbrauch sexueller Natur; explizite oder erniedrigende Kommentare über das sexuelle Aussehen oder die Aktivität eines Individuums; beleidigendes visuelles Verhalten, einschließlich Starren, sexueller Gesten, Anzeige von sexuell suggestiven und beleidigenden Objekten oder Bildern, Cartoons oder Postern; unerwünschter Druck, sich an sexuellen Aktivitäten zu beteiligen; beleidigende oder obszöne Briefe, Notizen oder Einladungen; beleidigender körperlicher Kontakt wie Klopfen, Kneifen oder Reiben gegen den Körper einer anderen Person; sexuelle Begünstigung oder jede Handlung, die das Unternehmen und die belästigte Person als Belästigung interpretieren.

Kein Mitarbeiter noch eine Person höheren Rangs im Unternehmen ist von der Einhaltung und Umsetzung dieser Richtlinie befreit. Jede Handlung angeblicher Diskriminierung, Belästigung, Vergeltung oder anderen Verhaltensweisen, die dieser Richtlinie widersprechen, muss sofort von Mitarbeitern oder Vorgesetzten an die Personalabteilung gemeldet werden, um Nachverfolgung und Untersuchung zu gewährleisten.

6. Umweltrichtlinie

Für die Pflege, Wiederherstellung und Erhaltung der Umwelt, als einer der Hauptpunkte unserer Mission und einer der größten Herausforderungen als Reiseveranstalter, verpflichtet sich Responsible Travel zu:

  • Jedes Gesetz oder jede Verordnung befolgen, die die Umweltauswirkungen der Aktivität der Organisation regelt.
  • Die Umweltauswirkungen, die durch unsere wirtschaftliche Aktivität verursacht werden, identifizieren und messen. Maßnahmen zu ihrer Kompensation festlegen.
  • Umweltbewusstseinskampagnen für Interessengruppen durchführen.

Basierend auf den SDGs 12 und 13, die verantwortungsvolle Produktion und Klimaschutz anstreben, verpflichtet sich Responsible Travel zu:

6.1. Wassermanagement
  • Sicherstellen, dass sowohl Mitarbeiter als auch Kunden Wasser rational nutzen.
  • Kunden ermutigen, Programme für rationalen Wasserverbrauch zu unterstützen.
  • Einen monatlichen Überwachungs- und Kontrollplan für den Wasserverbrauch in den Büros sowie Ziele und Korrekturmaßnahmen aufrechterhalten.
  • Ein präventives Wartungsprogramm entwickeln.

6.2. Elektrische Energiequelle
Responsible Travel verpflichtet sich zu:
  • Den Energieverbrauch reduzieren und konstant kontrollieren.
  • Kunden ermutigen, Programme für rationalen Stromverbrauch zu unterstützen.
  • Geräte zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie energieeffiziente Ausrüstung verwenden.
  • Einen monatlichen Überwachungs- und Kontrollplan auf Managementebene aufrechterhalten.
  • Natürliche Beleuchtung in den Einrichtungen so weit wie möglich nutzen.
  • Ein präventives Wartungsprogramm für Einrichtungen und elektrische Geräte entwickeln.
  • Sicherstellen, dass die Mitarbeiter rational mit Energie umgehen.

6.3. Abfallmanagement
Responsible Travel verpflichtet sich zu:
  • Unter seinen Mitarbeitern und Kunden das effiziente Management der generierten Abfälle stärken.
  • Produkte verwenden, deren Verpackung biologisch abbaubar oder leicht abbaubar ist.
  • Ein Handbuch mit bewährten Praktiken für die Reduzierung und gute Nutzung von Papier und Kunststoffen oder Einwegwaren aufrechterhalten.
  • Nur legale und umweltfreundliche Sammlungsdienste verwenden.
  • Abfälle nach Materialklassifizierung trennen und ordnungsgemäße Sammlung sicherstellen.
  • Gefährliche Abfälle wie Druckfarben, Batterien, elektronische Geräte usw. ordnungsgemäß verwalten.

6.4. Kohlenstoff-Offset-Richtlinie
Responsible Travel verpflichtet sich zu:
  • Jährlich das ungefähre CO2 berechnen, das durch seine wirtschaftliche Aktivität emittiert wird.
  • Diesen Einfluss in einen monetären Wert umwandeln, um den Fußabdruck zu kompensieren.
  • Umwelt- und soziale Initiativen als Teil der Kompensation suchen und unterstützen
  • Einen jährlichen Bericht über seine Kompensationsmaßnahmen erstellen

6.5. Umweltbildung
Responsible Travel verpflichtet sich zu:
  • Verantwortliches und nachhaltiges Verhalten in Umweltangelegenheiten seiner Kunden durch präventive Bildung verstärken.
  • Besuche in den geschützten Gebieten unseres Landes durchführen.
  • Touristen über die Vorschriften informieren, die in den verschiedenen geschützten Gebieten existieren.

7. Transparenzrichtlinie

Unser Unternehmen stellt sicher, dass kein Dokument, keine Erklärung oder andere Marketing- und Werbepublikation irreführende Informationen, übermäßige Werbung und Unterlieferung enthält. Wir stellen sicher, dass unser gesamtes Personal sich dessen bewusst ist und sicherstellt, dass das, was angeboten wird, unseren Kunden mit Ruhe geliefert werden kann, um eine Beschwerderate unter 2% zu halten.

Jede schriftliche und veröffentlichte Ankündigung und/oder Kommunikation wird klar angeben, wenn relevant:

  • Exakte Route (mit Entfernungen und Zeiten).
  • Exakter Preis mit Gültigkeitsdaten
  • Eingeschlossene Dienstleistungen
  • Versicherungsdetails
  • Ausschlüsse (und Aufschläge falls zutreffend)
  • Detaillierte Reisezielinformationen
  • Hinweis auf nachhaltige Optionen
  • Dresscode/ethische Anweisungen wo notwendig
  • Genaue Fotos und visuelle Materialien.
  • Schutz personenbezogener Daten
  • DSGVO-Zustimmung falls zutreffend
  • Beschwerdeanweisungen
  • Unternehmenskontakte, einschließlich Notfallkontakte.

8. Beschaffungsrichtlinie

Responsible Travel als Reiseveranstalter, in einer privilegierten Position, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten, unterhält eine Richtlinie, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die folgenden Richtlinien bei der Auswahl eines Lieferanten befolgen:

  • Wir erlauben nicht den Kauf von Souvenirs, die gefährdete Arten von Flora und Fauna enthalten, illegal erworbene historische/archäologische Artefakte, Drogen oder illegale Substanzen, und befolgen anwendbare lokale und internationale Gesetze, um dies zu verhindern.
  • Diejenigen Lieferanten priorisieren, die ihre Integrität und ihren Grad der Einhaltung in allen Aspekten demonstrieren, insbesondere im Preis-/Qualitätsverhältnis, Arbeits-, Menschenrechte, Umweltschutz und Schutz von Kindern und Jugendlichen vor kommerzieller sexueller Ausbeutung.
  • Durchaus legalisierte Unternehmen zu beauftragen (Überprüfung der Daten jedes Unternehmens durch seine RUC).
  • Verpflichtet sich, wann immer möglich, diejenigen Lieferanten zu bevorzugen, die eine Zertifizierung oder Umweltverifizierung haben oder gute Praktiken in ihren Operationen anwenden.
  • Den Kauf und Verbrauch von lokal oder national produzierten Produkten beschaffen und ermutigen.
  • Biologisch abbaubare Reinigungsprodukte kaufen.
  • Bürobedarf von "grünen" Lieferanten kaufen.
  • Den Kauf von Produkten in wiederverwendbaren, recycelten oder wiederverwendbaren Verpackungen priorisieren.
  • Sicherstellen, dass unsere Lieferanten nachhaltige Umweltrichtlinien und gute soziale, kulturelle und rechtliche Praktiken haben.

9. Richtlinien nach Dienstkategorie

9.1. Unterkunft

In Ecuador gibt es fast keine Unterkunftsanbieter, die international als nachhaltig zertifiziert sind, jedoch gibt es solche, die für ihre guten Umwelt- und Sozialpraktiken anerkannt sind. Deshalb suchen wir als Organisation, mit den nachhaltigsten Optionen zu arbeiten, wofür wir die folgenden Kriterien berücksichtigen:

  • Alle unsere Unterkunftsanbieter müssen rechtlich konstituierte Organisationen sein.
  • Um den Lieferanten auswählen zu können, ist eine Bewertung unter einer dieser Methodologien notwendig:
    o Vor-Ort-Inspektion durch beauftragtes Personal.
    o Orientierungsbeobachtung
  • Wir werden nur mit Lieferanten arbeiten, die gute Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter gewährleisten, sowohl in Bezug auf Löhne, Nicht-Ausbeutung von Arbeit, lokal und international.
  • Lieferanten müssen Richtlinien für gute Umweltpraktiken haben, wie Reduzierung der Plastiknutzung, gutes Abfallmanagement und effiziente Nutzung von Ressourcen wie Energie, Wasser und Papier.
  • Die Einrichtung muss sicherstellen, dass die Rechte von Minderjährigen respektiert und geschützt werden und illegaler Kinderarbeit vollständig ablehnen.
  • Unterkünften wird Vorrang gegeben, die die lokale Wirtschaft unterstützen, indem sie ihre Einkäufe und Beschaffungen mit nationalen Lieferanten und unter fairen Handels- und Nachhaltigkeitsprinzipien tätigen.
  • Wir werden mit Unterkünften arbeiten, die ihre Auswirkungen auf die Umwelt und Biodiversität begrenzen, indem sie keine Produkte in ihren Einrichtungen anbieten, die aus dem illegalen Handel mit Flora und Fauna stammen.
  • Unterkünften wird Vorrang gegeben, die Elemente lokaler Kunst, architektonisches und kulturelles Erbe einbeziehen oder die lokale Gemeinschaft in irgendeiner Weise unterstützen, die sie für angemessen halten und ihr geistiges Eigentum respektieren.
  • Im Falle klarer Beweise, dass vertraglich gebundene Unterkünfte die Bereitstellung oder Integrität grundlegender Dienstleistungen wie Nahrung, Wasser, Energie, medizinische Versorgung oder Land für benachbarte Gemeinden gefährden, kann dies ein Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Unterkunft sein.
  • Wenn sich herausstellt, dass ein Unterkunftsanbieter mit nicht nachhaltigen Praktiken handelt, wird unser Unternehmen eine Warnung aussprechen. Wenn dieser Lieferant seine Praxis nicht ändert, wird unser Unternehmen jede Form der Zusammenarbeit (informell und vertraglich) beenden und ihn von weiteren Partnerschaften auf die schwarze Liste setzen.

9.2. Transport

In Übereinstimmung mit unserem Engagement für die Umwelt suchen wir, den in unseren Reisepaketen verwendeten Transport so nachhaltig wie möglich zu gestalten, wobei wir bedenken, dass die Qualität unserer Dienstleistungen ein wesentlicher Teil unserer Operationen ist, wofür wir Touristen empfehlen, die effizientesten Routen zu nehmen (z.B. Vorliebe für Direktflüge und Vermeidung von Zwischenstopps) sowohl für Zeit- als auch für Kohlenstoffeffizienz:

  • Wir empfehlen Touristen, die effizientesten Routen zu nehmen (z.B. Vorliebe für Direktflüge und Vermeidung von Zwischenstopps) sowohl für Zeit- als auch für Kohlenstoffeffizienz.
  • Wir raten unseren Passagieren, Bus für Kurzstreckenreisen zu verwenden.
  • Wir bieten unseren Kunden die Option, zum Flughafen oder zu ihrem Ziel mit öffentlichen oder privaten Transportmitteln zu fahren, in beiden Fällen werden sie über die nachhaltigste Option informiert, damit sie die bequemste wählen können, auch unter Berücksichtigung von Preis-, Komfort- und Sicherheitskriterien.
  • Wir stellen sicher, dass ein angemessenes Fahrzeug für die Größe der Gruppe verwendet wird, d.h. Transport mit der der Gruppe entsprechenden Kapazität verwenden.
  • Wir beauftragen Lieferanten, die die Verwendung der neuesten und effizientesten Kraftfahrzeuge gewährleisten und die größtmögliche Nachhaltigkeit auch in Bezug auf Modell, Leistung und verwendeten Kraftstoff garantieren.
  • Wir bieten die Option, verbleibende Kohlenstoffemissionen zu kompensieren.
  • Wir verpflichten uns, zu nachhaltigen und saubereren Kraftstoffmodi zu wechseln, soweit die Reiseziele, in denen wir operieren, größeres Angebot haben.
  • Wenn sich herausstellt, dass ein Transportlieferant nicht nachhaltige Praktiken betreibt, wird unser Unternehmen eine Warnung aussprechen. Wenn dieser Lieferant seine Praxis nicht ändert, wird unser Unternehmen jede Form der Zusammenarbeit (informell oder vertraglich) beenden und ihn von jeder anderen Partnerschaft auf die schwarze Liste setzen.

Bezüglich des von unserem Personal und Partnern verwendeten Transports:
  • Wir verpflichten uns, die umweltfreundliche Nutzung des Transports zu fördern, sie zu motivieren, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder zu verwenden, Fahrgemeinschaften zu organisieren, unter anderen nachhaltigeren Optionen.

9.3. Ausflüge und Aktivitäten

Aufgrund der Natur unserer wirtschaftlichen Aktivität sind wir uns vollständig der negativen Auswirkungen bewusst, die die von unserem Unternehmen angebotenen Aktivitäten oder Ausflüge auf die Umwelt, lokale Kulturen und Gesellschaften und auf das Erbe im Allgemeinen haben können. Daher verpflichten wir uns zu:

  • Sicherstellen, dass Reiseanbieter keine Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die Menschen, Tiere, Pflanzen, natürliche Ressourcen (z.B. Wasser/Energie) schädigen oder Produkte, die sozial/kulturell inakzeptabel sind.
  • Keine Aktivitäten anbieten, bei denen Wildtiere in Gefangenschaft gehalten werden, außer Aktivitäten, die ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit lokalen, nationalen und internationalen Gesetzen reguliert sind. Ausflüge, die Interaktionen mit Wildtieren beinhalten, entsprechen relevanten Verhaltenskodizes. Jede Störung natürlicher Ökosysteme minimieren.
  • Die Verwendung von Wildtieren für Unterhaltung, Nahrung, Handwerksproduktion oder jede andere Aktivität, die das Tierwohl untergräbt, verbieten.
  • Jede Art von Tiermisshandlung, Grausamkeit oder Missbrauch ablehnen. Die Beobachtung von Wildtieren soll unter Bedingungen durchgeführt werden, die Ökosysteme oder das Verhalten der Arten nicht stören.
  • Die Politik des Unternehmens erfordert, dass die Besuche, wann immer möglich, die lokale Bevölkerung sowohl in Unterkunft, Transport, Führungen, Essen, Unterhaltung und Verkauf von Handwerk und lokalen Produkten einbeziehen.
  • Mit den qualifiziertesten Reiseführern in den Gebieten arbeiten, in denen sie operieren. Vorliebe wird, wann immer möglich, lokalen und zertifizierten Führern gegeben; besonders in umwelt- oder kulturell sensiblen Gebieten.
  • Wenn sich herausstellt, dass ein Aktivitäts- oder Reiseanbieter mit nicht nachhaltigen Praktiken handelt, wird unser Unternehmen eine Warnung aussprechen. Wenn dieser Lieferant seine Praxis nicht ändert, wird unser Unternehmen jede Form der Zusammenarbeit (informell oder vertraglich) beenden und ihn von jeder anderen Vereinigung auf die schwarze Liste setzen.

9.3.1. Natürliche, geschützte und Erhaltungsgebiete

In Übereinstimmung mit SDG 15, das die Notwendigkeit hervorhebt, die Bedrohungen anzugehen, denen wilde Arten und Ökosysteme ausgesetzt sind, verpflichtet sich Responsible Travel zu:
  • Die Erhaltung geschützter Gebiete durch das Umweltministerium unterstützen.
  • Sich in Erhaltungsprogramme in geschützten Gebieten einbringen.
  • Kunden motivieren, geschützte Gebiete zu besuchen.
  • Nationale Gesetzgebung über geschützte Gebiete befolgen.
  • Verantwortlich und nachhaltig die Attraktionen geschützter Gebiete nutzen.
  • Kunden über die Normen und Regeln informieren, die beim Besuch natürlicher Gebiete befolgt werden sollten.
  • Sicherstellen, dass keine Abfälle jeglicher Art zurückgelassen werden.
  • Keine Aktivitäten erlauben, die einheimische, bedrohte oder gefährdete Arten gefährden.
  • Die illegale Extraktion und Gefangenschaft von Wildtieren und -pflanzen durch Mitarbeiter und Touristen im Allgemeinen vermeiden und anzeigen.
  • Sicherstellen, dass Tourismusoperationen die Lebensräume oder das Verhalten wilder Arten nicht beeinträchtigen.
  • Künstliche Fütterung, direkt oder indirekt, an wilde Tiere entmutigen und vermeiden.
  • Jede Kommerzialisierung von Arten oder Produkten von Flora und Fauna vermeiden, die gesetzlich verboten sind.

9.3.2. Soziokulturelle Richtlinie

Die Gemeinden, die auch stark in den Tourismus involviert sind, erfordern auch verantwortungsvolle Maßnahmen seitens der Reiseveranstalter. Daher verpflichtet sich Responsible Travel in Übereinstimmung mit SDG 11, das darauf abzielt, Städte und Gemeinden nachhaltig zu entwickeln, zu:

  • Lokale Projekte unterstützen.
  • Die populären Traditionen unserer indigenen Völker respektieren und schützen.
  • Sicherstellen, dass alle Aktivitäten, die wir unseren Kunden anbieten, einen hohen kulturellen Wert haben.
  • Wann immer möglich, ländliche oder lokale Lieferanten verwenden.
  • Jede Handlung oder Tat anzeigen, die die guten Sitten der Einheimischen verletzt.
  • Soweit wie möglich durch die Förderung der ecuadorianischen Kultur und Eigenart stärken.
  • Jede Aktivität oder Praxis ablehnen, die gegen die kulturelle und soziale Integrität unserer Gemeinschaft versucht.
  • Keinen Handel, keine illegale Ausstellung oder illegale Ausbeutung von Kulturgütern unseres Landes erlauben.

9.4. Führer, Reiseleiter und lokale Vertreter

Um ein Gefühl der wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit zu bewahren, unterhält Responsible Travel in Bezug auf seine Zusammenarbeit mit Führern, Reiseleitern und lokalen Vertretern die folgenden Grundsätze:

  • Lokalen Führern, Vertretern und Reiseleitern Vorrang geben.
  • Das Unternehmen stellt nur ausgebildetes Personal ein, dessen Bildung und Erfahrung ordnungsgemäß akkreditiert sind und angemessene Aufzeichnungen und Zertifizierungen haben.
  • Subunternehmer werden über ihre Vergütung, Arbeitsbedingungen und die Nachhaltigkeitsrichtlinie des Unternehmens vom ersten Kontakt an informiert.
  • Angestellte oder subunternehmerische Führer haben die relevanten Qualifikationen für die Art der Reise und das angemessene Erfahrungsniveau, wie von lokalen Vorschriften gefordert.
  • Das Unternehmen rekrutiert lizenzierte Führer und führt aktuelle Kopien ihrer Berechtigungsnachweise.
  • Angestellte Führer erfüllen das Mindestalter für Beschäftigung und haben klare Dokumentation von Arbeitsverträgen.
  • Führer werden über angemessene Verhaltensweisen gegenüber Kunden informiert (das Unternehmen wird Beschwerden oder Verdachtsmomente unangemessenen Verhaltens untersuchen und ein Disziplinarverfahren implementieren, wenn notwendig);
  • Führer erhalten regelmäßige Schulungen und werden mit den notwendigen Fähigkeiten versorgt (einschließlich Erste Hilfe, Nachhaltigkeit, Reiseziel, Kundenservice, etc.).